1/5 Ernst Z. 3 years ago on Google
Teil1
Das
Amtsgericht
Hagen
-
ein
Gericht
der
ordentlichen
Gerichtsbarkeit
.Schön
wäre
es,
wenn
es
so
wäre.
Dieses
wurde
von
mir
sinngemäß
wiedergegeben.
Die
Verhandlung
war
öffentlich,
so
dass
man
das
auch
veröffentlichen
kann
und
darf.
Ich
habe
das
Amtsgericht
am
28.1.2020
von
einer
ganz
anderen
Seite
kennengelernt.
Zur
Vorgeschichte
Am
9.11.2015
beauftragte
ich
die
Kanzlei
Böcker
Hammecke
und
Weyer
mich
in
einem
Erbstreit
zu
vertreten
und
vor
dem
Landgericht
Potsdam
Klage
einzureichen.
es
ging
um
eine
nicht
unerheblichen
Summe.Die
Klage
wurde
durch
die
o.a.
Kanzlei
auch
eingereicht.
Die
mündliche
Verhandlung
sollte
am
27.2.2017
in
Potsdam
stattfinden.
Dies
wurde
der
Kanzlei
schriftlich
am
9.12.2016
mitgeteilt.
Davon
erhielt
ich
erst
Kenntnis,
nach
dem
ich
am
23.1.2017
beim
Landgericht
in
Potsdam
nachgefragt
habe.
wurde
mir
von
der
Kanzlei
der
Termin
zu
der
Gerichtsverhandlung
am
23.1.2017
zugestellt
.
Ich
teilte
dem
Landgericht
in
Potsdam
mit,
dass
ich
an
der
Verhandlung
teilnehmen
möchte,
was
ja
auch
mein
legitimes
Recht
ist
(
s.
Art.103
Abs.1
GG.
)
Vor
Gericht
hat
jedermann
Anspruch
auf
ein
rechtliches
Gehör
)
Am
31.1.2017
erhielt
die
Anwaltskanzlei
ein
Schreiben
des
Gerichts,
dass
ich
an
der
Verhandlung
teilnehmen
kann.Dieses
Schreiben
wurde
nie
an
mich
weitergeleitet.
Ich
erfuhr
erst
von
dem
Schreiben
am
11.9.2019
Schreiben
vom
Amtsgericht
Hagen.
Bei
einem
Gespräch
am
6.2.2017
riet
mir
die
Anwältin
Weyer
nicht
an
dem
Gerichtstermin
teilzunehmen.
Wie
ich
später
aus
dem
Verhandlungsprotokoll
entnehmen
konnte
,
wurden
die
am
6.2.2017
besprochenen
Themen
von
der
Frau
RA.
Weyer
in
der
Verhandlung
nicht
erwähnt.
Es
waren
deutliche
Anweisungen
von
mir.
In
diesen
Verhalten
der
Anwältin
sehe
ich
einen
Parteiverrat
(s.
BGH
Beschluss
vom
21.11.2018-4
Str.15/18
Der
Mandat
ist
der
Herr
über
das
Mandat.
Handelt
der
Anwalt
gegen
die
ausdrücklichen
Weisungen
des
Mandanten,
kann
er
sich
wegen
Parteiverrats
strafbar
machen.
Aufgrund
dessen
ging
der
Prozess
verloren
und
ich
wurde
um
meinen
Erbanteil
betrogen.
Ich
hatte
Kenntnis
von
einem
Konto
in
Australien
,
welches
zur
Erbmasse
gehört
hat.
Darüber
sollte
die
Anwältin
das
Gericht
in
dem
Prozess
informieren
und
dies
vorbringen,
da
es
von
der
Gegenseite
bewusst
verschwiegen
wurde.
Dies
wurde
von
der
Anwältin
in
dem
Prozess
mit
anderen
besprochenen
Punkten
nachweislich
nicht
erwähnt.
Das
Gericht
hatte
somit
keine
Kenntnis
von
diesem
Konto
und
den
anderen
Sachverhalt.Deshalb
liegt
m.E.
auch
ein
versuchter
Prozessbetrug
vor.
In
meinen
Schreiben
vom
21.4.2017
an
die
Anwältin
kritisierte
ich
diese.
Daraufhin
legte
sie
das
Mandat
nieder.
Einen
Tag
vor
Ablauf
der
Berufungsfrist
in
dem
vorangegangenen
Verfahren
legte
die
Anwältin
beim
Oberlandesgericht
Berufung
ein
,
ob
wohl
Sie
mir
noch
am
4.4.2017
davon
massiv
abgeraten
hatte.
Durch
diese
Berufung
sind
mir
Kosten
entstanden,
die
hätten
vermieden
werden
können.
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