1/5 Dennis O. 1 year ago on Google
Die
Mitarbeiter
an
der
Fleischtheke
bedienen
lieber
die
Aufschnittmaschine
als
die
Kunden.
Jedes
mal
sind
die
Angebote
an
der
Fleischtheke
leer.
Man
kommt
sich
abgezockt
vor.
Im
März
2011
hat
der
Bundesgerichtshof Mindestanforderungen
zur
Verfügbarkeit
von
Prospektware
festgelegt
(BGH,
Az.
I
ZR
183/09).
Nach
dem
Urteil
müssen
die
begehrten
Non-Food-Artikel,
wie
im
konkreten
Fall
ein
PC-Flachbildschirm,
am
ersten
Aktionstag
ab
Verkaufsbeginn
für
mindestens
sechs
Stunden
erhältlich
sein.
Das
gelte
auch
dann,
wenn
im
Prospekt
extra
darauf
hingewiesen
wurde,
dass
der
Artikel
bereits
am
ersten
Tag
ausverkauft
sein
könne,
so
das
Urteil.
Gewöhnliche
Ware,
wie
zum
Beispiel
verbilligte
irische
Butter,
muss
nach
Ansicht
des
Bundesgerichtshofs
mindestens
einen
vollen
Verkaufstag
verfügbar
sein.
Das
Urteil
folgte
der
Argumentation
der
klagenden
Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen.