1/5 Max 11 months ago on Google
Auf
meine
Erwiderung,
dass
ich
doch
ein
Zahlungsnachweis
in
Form
von
Kreditkartenabrechnung
vorliegen
habe
und
Zahlungsreferenznummer
anhand
dessen
eine
eindeutige
Zuordnung
erfolgen
kann,
teilte
Sie
mit:
Aus
Datenschutzgründen
ist
es
nicht
möglich.
Welche
Datenschutzgründe
dagegen
sprechen,
denn
Sie
haben
alles
Daten
vorliegen,
konnten
Sie
mir
nicht
erklären.
Auf
mein
Angebot,
das
ich
Datenschutzerklärung
erteilte,
teilte
sie
mir
nur
mit,
dass
das
so
nicht
gehen
würde.
Nach
einigen
Hin
und
Her,
wurde
die
Stimmung
sehr
gereizt.
Es
wurde
mir
mitgeteilt,
dass
es
unmöglich
sei,
wie
ich
mich
benehme,
den
sie
habe
mir
schon
erklärt,
dass
ohne
Kassenzettel
kein
Umtausch
möglich
sei,
und
forderte
mich
auf,
den
Laden
unverzüglich
zu
verlassen,
mit
dem
Hinweis,
ich
soll
mich
im
Internet
erkundigen,
was
Rechtsstand
sei,
sie
würde
jedenfalls
die
Reklamation
ohne
Kassenzettel
nicht
bearbeiten
wollen/können.
Ich
könne
mich
auch
bei
der
Hotline
beschweren
und
gab
mir
eine
Visitenkarte
mit
der
Telefonnummer.
Wenn
man
nicht
weiter
kommt
und
eine
Filialleiterin
willkürlich
ein
derartiges
Verhalten
an
den
Tag
legt,
was
bleibt
anderes
übrig
als
eine
Beschwerde.
Woraufhin
ich
Sie
nach
Ihren
Namen
gefragt
habe.
Sie
teilte
mir
mit,
dass
aus
datenrechtilchen
Gründen
würde
sie
den
nicht
nennen
und
sie
muss
das
gar
nicht.
OK,
das
kann
evtl.
Sinn
ergeben,
dachte
ich
und
habe
nach
Personalnummer
gefragt
oder
anderen
Identifikationsmerkmal,
welches
ich
bei
der
Beschwerde
verwenden
kann,
auch
dies
wurde
verweigert,
mit
der
gleichen
Aussage.
Ich
muss
das
gar
nicht.
Im
gleichen
Zuge
drehte
sie
die
Karte,
die
um
den
Hals
getragen
wird,
damit
ich
dort
keine
Informationen
entnehmen
kann.
(Ob
da
überhaupt
irgendwelche
Informationen
stehen,
kann
ich
mit
Sicherheit
nicht
behauptet,
aber
da
Sie
es
weggedreht
hat,
nehme
ich
es
mal
an)
Auch
meine
Bitte
zu
bestätigen,
dass
die
Gewährleistungsansprüche
abgelehnt
werden,
aufgrund
des
fehlenden
Kassenzettel
wurde
mit
derselben
Begründung
„Ich
muss
es
nicht“
abgelehnt.
Das
ganze
dauerte
mit
Sicherheit
schon
20
Minuten.
Die
Hotline
war
nicht
besetzt,
sodass
ich
den
Sachverhalt
nicht
mit
einer
anderen
Person
besprechen
konnten.
Worauf
ich
mein
Telefon
zückte
und
bei
Google
nach
Reklamation
ohne
Bon
googelte
und
folgende
Passage
der
Filialleiter
vorlas.:
„Reklamieren
Sie
eine
mangelhafte
Ware,
brauchen
Sie
dafür
weder
einen
Kassenbon
noch
eine
Originalverpackung
oder
die
Etiketten.
Anders
als
bei
einem
reinen
Umtausch
wegen
Nichtgefallen
handelt
es
sich
bei
einer
Reklamation
um
einen
Gewährleistungsanspruch.
O
Wunder!
Es
hat
funktioniert!
Sie
stellte
sich
hinter
Ihr
Computer
und
machte
irgendetwas
gefühlt
5
Minuten
lang
und
kam
dann
zu
mir
und
frage
zum
ersten
Mal
überhaupt,
was
Kaputt
sei.
Das
habe
ich
ihr
gezeigt
und
mir
wurde
in
einem
nicht
besonders
freundlichem
Ton
ein
Umtausch
oder
Gutschein
angeboten.
Ich
wollte
das
Shirt
umgetauscht
habe,
jedoch
wies
das
Exemplar
in
meiner
Größe
welches
im
Laden
vorhanden
war,
einen
Makel
auf
und
ich
entschied
mich
für
den
Gutschein.
Eigentlich
müsste
in
diesem
Fall
das
Geld
rückerstattet
werden,
mir
war
es
jedoch
egal,
ich
wollte
die
Sache
nur
abschließen.
Ich
weiß
nicht,
ob
das
System
bei
Anson’s
hat,
dass
Kunden
abgewimmelt
werden
oder
ob
die
Filialleiterin
nur
einen
schlechten
Tag
hatte.
Ich
kenne,
dass
bei
allen
Filialist
es
in
solchen
Fällen
in
der
Regel
alles
unproblematisch
abläuft,
denn
es
ist
kein
besonderer
Service,
sondern
stand
der
Rechtsprechung.
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